Wiederanmeldung.. was tun.

P

Phunker

Guest
So jetzt hab ich mal ne Frage. Meine Kiste war aus privaten Gründen die letzten 2 1/2 Jahre abgemeldet. (NICHT VERKAUFT!) Jetzt gehen mir aber die Strasse hoch und runter knatternden Sumos so tierisch auf die Nüsse, daß die Kathi unbedingt wieder ne Plakette haben braucht. Ich hörte was von zwei jahre..neuer Brief.. blabla. Kann mir jemand sagen was nun die nächsten Schritte sind?
Beste Grüße
Andre
 
Hallo,

ich weiss nicht wie es bei dir mit dem TÜV aussieht, aber zum TÜV fahren, Hauptuntersuchung machen lassen, zur Behörde fahren und anmelden! Gut ist!

Hat sich seit dem 1.3. geändert!

Gruss

Norbert
 
supi

also der alte Brief geht. Klasse. Da steht zwar HGS9 drin???? (94er). aber daß mach dem Tüv onkel mit ner originalbroschüre schon klar. Da steht ja ausserdem die Originale Bedüsung drin. Hat das schon jemand erlebt, daß Selbige kontrolliert wird?
 
Hallo,

ja hatte ich auch schon! Der hatte sogar Zähne gezählt!

Welchen hast du drauf ?

Der Biref geht sowieso weg, da die neuen Papiere ausgegeben werden. Kannst den alten aber mitnehmen.

Gruss

Norbert
 
War da nicht mal was von wegen länger als 2 Jahre wäre eine Komplettabnahme, sprich Einzelabnahme... [denken]

gruß
Gerd
 
Informationen
Nach einer Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich anmelden. Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist nur mit gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) und gültiger Abgasuntersuchung (AU) möglich.

Besonderheiten:

Die Zulassung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beantragt werden, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss jedoch vom Halter und ggf. dem Kontoinhaber, sofern dies eine andere Person ist, unterschrieben sein.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulässig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden. Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz (Wieder-)anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV).



Antragsfristen:
Die Wiederinbetriebnahme kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.

###
also....
TÜV machen lassen

und zum Anmelden:

TÜV Bericht
Ausweis
Versicherungskarte
Alter Brief (evtl. mit Abmeldezettel)
Kohle

###edit2

viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile den kostenlosen Service der Nummernbestellung an. -- falls du kein Kuchenblech haben möchtest :D :D
oder du bekommst die alte, falls die noch nicht vergeben wurde (weiß nicht wie die das handhaben)

###edit3

ach ja, - der TÜV kann so böse sein und macht dir die Plakette nur für 1 1/2 Jahre drauf, weil du ein halbes Jahr überfällig bist.
(hängt von deinem alten TÜV ab)
 
du brauchst eine komplettabnahme, die is ein bischen umfangreicher als der normale TÜV, da dein Motorrad vor inkrafttreten dieser neuen verordnung abgemeldet wurde. und du bekommst dann 2 jahre TÜV ab dem Tag der Abnahme...
 
@suvi

Was meinst du mit etwas umfangreicher ?
So wie es mal war gibt es das nicht mehr!

Meine war auch Jahrelang abgemeldet und es wurde eine Hauptuntersuchung gamcht und gut!
Die Vollabnahme wie wir sie kannten ist erst nach 7 jahren fällig

Gruss

Norbert
 
Es kann sein, das doch eine Vollabnahme gemacht werden muss!
Ich habe meine Duke am 1.3.07 nachmittags angemeldet und hatte richtiges Glück!
Meine Abmeldebescheinigung war 3 Monate abgelaufen.
Vormittags wusste noch keiner was von der neuen Regelung, die hier richtig beschrieben worden ist.
Also wäre ich vormittags gekommen, hätte ich sie nicht anmelden können.
Weiterhin ist in Deutschland jedes Fahrzeug in einer Kartei in Flensburg eingetragen.
Nach Ablauf einer Abmeldebescheinigung bzw. wenn ein Fahrzeug sehr lange stillgelegt war, wurde bis zum 1.3.07 dieses Fahrezeug aus dieser Kartei gelöscht!
Ich hatte Glück und meine Duke war trotz 3 Monate Überfälligkeit noch nicht gelöscht.
Wäre sie gelöscht gewesen, wäre eine Vollabnahme trotz der neuen Regelung nötig gewesen und die Kostet ne ganze Ecke mehr als HU.


Gruss
Brixus
 
Hey Norbert!

Also dran ist noch ein DAM aber für den Tüvmann hab ich noch die originale Remusanlage. Trotzdem steht HGS9 in meinem Brief, was ich noch nie verstand. Ausserdem jeder klitzekleine Scheiss von Krümmer über Bedüsung, Ritzel.. the lot. Krümmer ist original und die Übersetzung auch, weil ich auch viel Alltag mit der Duke gefahren bin. Dann ist alles kürzere eh scheisse.
da fällt mir ein.. hat die 690er eigentlich endlich 6 Gänge? .. das hätt ich mir ja so für meine Gewünscht.. Jedenfalls ist die Bedüsung natürlich nicht die eingetragene, aber ich kann mir kaum vorstellen, daß die den Vergaser auseinandernehmen um die zu überprüfen.
Ausserdem werd ich wohl noch irgendeine 12v campingbatterie reinschustern müssen, damit die elektrik ordentlich geht. Das Problem kennst du ja sicher auch. Nebenbei hab ich noch ne kleine Beule von nem Bordstein in der Hinterradfelge. Mich stört die nicht. Den Tüv vielleicht?
Gruß
Andre
 
Zurück
Oben