Informationen
Nach einer Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich anmelden. Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist nur mit gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) und gültiger Abgasuntersuchung (AU) möglich.
Besonderheiten:
Die Zulassung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beantragt werden, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss jedoch vom Halter und ggf. dem Kontoinhaber, sofern dies eine andere Person ist, unterschrieben sein.
Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulässig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden. Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz (Wieder-)anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV).
Antragsfristen:
Die Wiederinbetriebnahme kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.
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also....
TÜV machen lassen
und zum Anmelden:
TÜV Bericht
Ausweis
Versicherungskarte
Alter Brief (evtl. mit Abmeldezettel)
Kohle
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viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile den kostenlosen Service der Nummernbestellung an. -- falls du kein Kuchenblech haben möchtest
oder du bekommst die alte, falls die noch nicht vergeben wurde (weiß nicht wie die das handhaben)
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ach ja, - der TÜV kann so böse sein und macht dir die Plakette nur für 1 1/2 Jahre drauf, weil du ein halbes Jahr überfällig bist.
(hängt von deinem alten TÜV ab)