Bereifung für Duke I

M

Marduk4all

Guest
Hi,

ich fahre seit kurzem eine Duke I als Zweitmotorrad. Ich würde gern wissen ob es für die Duke I eine Liste mit den freigegebenen Reifen gibt? Und ob es erlaubt ist einen 160er Hinterreifen anstatt eines 150er zuverwenden. Die FAQs kann ich nicht finden, das liegt vielleicht am neuen Forum.

Danke.

Gruß
M4all
 
Hallo,
für die einser gibt es sowas eigentlich nicht!
Die meisten haben noch den Reifentyp eingetragen und wenn das bei dri nicht der Fall ist, kannst du fahren was du willst
Hauptsache die grösse passt

Gruss

Norbert
 
Hallo nochmal,

ich werde aus dem Fahrzeugschein nicht schlau. Kann mir das jemand bitte übersetzen?

1: Muss ich unbedingt einen Michelinreifen verwenden?
2: Muss der Hinterreifen laut Schein ein 150er sein?

Danke!!!

KTM Duke 1 BJ: 1996

Punkt 15.1:
========
120/70ZR17TL MICH.TX15

Punkt 15.2:
========
150/60ZR17TL MICH.TX25

Punkt 22:
========
15:NUR M.SCHLAUCH*ZU 15: A.AKRONT SPEICHENRAD VO.17X3.5
0,HI.17 X4,25*ZU 15: A.GEN.160/60R17 69R*ZU 15: A.GEN.VO
.120/70R17 58R,HI.150/60R17 66R*
 
Super vielen Dank. Das erspart mir ne Menge Zeit und Ärger.

Danke nochmal.

Gruß
M4all
 
Hallo,

ich habe jetzt neue Reifen drauf. Der Reifenhändler meinte "A.Gen." heißt nicht "Außnahmegenemigung" sondern es soll "auch genemigt" heißen. Er meinte man kann zwar einen 160er Hinterreifen fahren, es müsste aber trotzdem der eingetragene Reifen sein. Ich weiß nicht ob das stimmt.

Er hat mir die im Anhang befindlich Unbedenklichkeitserklärung mitgegeben und damit soll man dann jeden Reifen draufziehen können.

Gruß
Andreas
 

Anhänge

  • KTM_Unbedenklichkeitserklärung.pdf
    267.1 KB · Aufrufe: 28
wenn Du im Schein und Brief oder im den neueren Versionen Zulassungsbescheinigungen I und II keinen Hinweis auf eine mögliche Bindung hast dann gibt es auch keine.

In den alten Papieren wurden bei Reifenbindung die Marken und Typen immer direkt aufgeführt.

In den neueren Papieren gibt es nur einen Hinweis in der Art "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten", darüberhinaus wird auch grunbdsätzlich nur eine der mögliche Reifengrößen aufgeführt.
Je nach TypenZulassungs, ob nach deutschem oder EG-Recht sollte man unterschiedliche Papiere beim Kauf mitbekommen haben.

Bei KTM ist es zB das COC Papier, da nach EG-Recht zugelassen, in dem die Reifenbindungen aufgeführt werden.

Der Moped-Hersteller aber auch der Reifen-Hersteller können nun durch weitere Tests die Anzahl der erlaubten Reifen erweitern.
Das wird dann durch solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bescheinigt :))).

Da Du ja schon den neuen Schein hast und trotzdem alle Größen auch ohne nennung von Marke und Typ aufgeführt sind, sollte es normalerweise keine Probleme geben. Es wird im Zeifel eh bei einer Kontrolle online überprüft.
Wenn Du dich aber sicherer fühlen willst, kannst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung ja mitnehmen
 
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